Im Rahmen dieses Fachgebiets bieten wir insbesondere nachstehende Leistungen an:
- Rechtsberatung bei der Errichtung von Werkverträgen und Bauwerkverträgen (insbes. nach ÖNormen B2110 und FIDIC)
- Gerichtliche Beweissicherung bei Streitigkeiten auf Baustellen
- Rechtsberatung und Vertretung in Bauprozessen
Sie werden in der Kanzlei im Bereich des Baurechts gut beraten, z.B. in Falle einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Bauwerkvertrages.
Unser Angebot richtet sich sowohl an die Bauträger als auch an die Bauunternehmen (General- und Subunternehmer). Wir unterstützen unsere Mandanten beginnend von der Errichtung bzw. Begutachtung des Vertrages (auch unter der Anwendung der rechtlichen ÖNormen B 2110) bis zur Abnahme des Bauwerkes und Bezahlung des vereinbarten Preises. Die Mandanten können auf uns beim Auftreten der Sach- und Rechtsmängeln, bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, beim Verzug der Vertragserfüllung, z.B. bei nicht oder nicht vollständiger Bezahlung von Teil- oder der Schlussrechnung vertrauen. Bei Streitigkeiten über die Abrechnung der Zusatzarbeiten stehen wir unseren Mandanten ebenfalls zur Verfügung.
Wir bieten unseren Mandanten umfassende Rechtsberatung und -vertretung vor Banken und Versicherungen in Fällen der missbräuchlich gezogenen Bank- oder Versicherungsgarantien und vertreten Sie gerne in gerichtlichen Bauprozessen.