Immobilienrecht

Im Rahmen dieses Fachgebiets bieten wir insbesondere nachstehende Leistungen an: 

  • Errichtung und Begutachtung von Liegenschaftskaufverträgen
  • Treuhandabwicklung und komplexe Durchführung von Liegenschaftstransaktionen
  • Vertretung vor Grundbuchgerichten (Einverleibung des Eigentums oder des Pfandrechts im Grundbuch, Teilung der Liegenschaften)
  • Vertretung vor den Grundverkehrsbehörden der Länder beim Ausländergrunderwerb (es gelten Ausnahmeregelungen u.a. für EWR-Bürger! Wir beraten Sie gerne diesbezüglich)
  • Errichtung und Begutachtung von Miet- und Pachtverträgen über Wohn- und Geschäftsräume

In Österreich – anders als z.B. in Deutschland oder Polen – besteht kein Notariatsaktszwang bei Liegenschaftskaufverträgen. Im Gegensatz zum polnischen Recht erwirbt der Käufer das Eigentum an der Liegenschaft nicht im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, sondern durch die Eintragung (Einverleibung) seines Rechts in das Grundbuch. Aufgrund des hohen Sicherheitsanspruchs im Liegenschaftsverkehr wird üblich ein Rechtsanwalt als Treuhänder mit der Durchführung der gesamten Transaktion beauftragt und bevollmächtigt. Der Treuhänder errichtet die erforderlichen Unterlagen und unter der Aufsicht der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie in der alltäglichsten Kooperation mit der finanzierenden Bank wickelt die gesamte Transaktion ab. Üblicherweise vertritt der Treuhänder die Vertragsparteien vor Grundbuchgericht und Finanzamt.

Wir wickeln Kauf, Verkauf bzw. Schenkung von Liegenschaften ab -  der Fokus auf die Sicherheit bei diesen Transaktionen ist unser ersten Anliegen und wird dabei durch die Rechtsanwaltskammer Wien überwacht. Unsere Kunden können deshalb von Anfang bis zum Ende mit einer zügigen und professionellen Rechtsbetreuung und Vertretung rechnen.

Wir beraten Sie auch beim Kauf von Liegenschaften durch genehmigungspflichtige Ausländer und vertreten Sie vor den Grundverkehrsbehörden des jeweiligen Bundeslands, um eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung zu erhalten.

Bei der Betreuung von russischsprachigen Mandanten arbeiten wir eng mit unserem Partner, dem russischen Rechtsanwalt Mag. Maxim Maryashow, LL.M. zusammen, der auch als beeideter Gerichtsdolmetscher für die russische und deutsche Sprache tätig ist.

RA-Kanzlei in Österreich Mahlerstraße 13/1B
A-1010 Wien
Tel: +43 1 904 31 34
RA-Kanzlei in Liechtenstein Landstrasse 151
FL-9494 Schaan
www.klimek.li
RA-Kanzlei in Polen ul. Kielecka 19
PL-31-523 Kraków