Zivilrecht und Scheidungen
Im Rahmen dieses Fachgebiets bieten wir insbesondere nachstehende Leistungen an:
- Schadenersatzrecht in Österreich und Polen – z.B.: Schiunfälle, Verkehrsunfälle in Österreich und Polen
- Familienrecht in Österreich und Polen
- Österreichisches und polnisches Erbrecht
Schadenersatzrecht
Sie bekommen bei uns eine solide Rechtsberatung und Vertretung in schadenersatzrechtlichen Streitigkeiten - Ihre Schadenersatzansprüche wegen Personen- und Sachschäden werden bei uns bestmöglich geltend gemacht. Rechtsanwalt Dr. Tomasz Klimek, LL.M. ist vor allem auf die Rechtsberatung und Vertretung bei Verkehrsunfällen und Schiunfällen spezialisiert. Ebenso sind Sie bei Personenschäden die auf medizinische Aufklärungs- bzw. Behandlungsfehler der Ärztezurückzuführen sind bei Dr. Tomasz Klimek, LL.M. bestens aufgehoben.
Familienrecht (Scheidungen, Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung)
Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren die zum beispielsweise folgende Gegenstände behandeln: Ehescheidung, Unterhaltszahlungen für den (ehemaligen) Ehepartner und Kinder, Übertragung der Obsorge sowie die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Falle einer Trennung bzw. nach einer Scheidung.
Erbrecht
Seit dem 17.08.2015 gilt die neue Verordnung (EU) Nr. 650/2012. Nach dieser Verordnung sind die Gerichte jenes Mitgliedstaats für Entscheidungen in Erbsachen über den gesamten Nachlass zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts - nicht mehr dem Recht der Staatsangehörigkeit - unterliegt nunmehr die gesamte Rechtsnachfolge. Diese Verordnung gewährt in gewissen Rahmen jedoch Rechtswahl – unsere Kanzlei berät Sie gerne diesbezüglich.
Um die Vermögensrechtsnachfolge für Sie optimal zu gestalten, bieten wir ein breites Spektrum der Rechtsberatung zum österreichischen und polnischen Recht sowie zum EU-Recht an. Rechtsanwalt Dr. Klimek vertritt Sie in Verlassenschaftsverfahren vor österreichischen und polnischen Gerichten.